Sie wird kommen, Mitte Mai diesen Jahres. Genau genommen war sie schon die ganze Zeit da. Aber ab 25. Mai wird diese europäische Verordnung und die dort angedrohten Bußgelder in Deutschland direkt anwendbar.
Viele Unternehmen wissen aber nicht so recht, was die Verordnung genau von ihrem Betrieb verlangt bzw. was die Aufsichtsbehörden in puncto Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen in ihrem Unternehmen von ihnen erwarten.
Aber die Bundesregierung weiß um diese Problematik. Bei einer Runde im Januar in Berlin kamen auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums des Innern einzelne Vertreter der Landesaufsichtsbehörden, Datenschutz-Berufsverbände sowie rund 70 Verbandsvertreter zusammen und berieten über die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Es wurde deutlich, dass gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Breite noch umfassender Anpassungsbedarf in Vorbereitung auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung besteht. Zielsetzung der Veranstaltung war es gerade in den Empfehlungen der Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden eine möglichst einheitliche Linie zu definieren, wie sich Unternehmen auf die neuen Regelungen vorbereiten sollten.
Diese Empfehlungen werden sehnlichst erwartet, aber wohl noch auf sich warten lassen. Daher möchte ich Ihnen in diesem Blog vorab die ersten Hilfestellungen zur Umsetzung der Datenschutzbestimmungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung an die Hand geben und Sie über News und Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Keine Lust mehr zu lesen? Rufen Sie mich an und ich mache das für Sie.
Ihre Sarah Demski